Neue EU-Regelungen für Leuchtstofflampen

von | Feb 23, 2022

Als Folge der Entwicklung der EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS) war im Dezember 2021 mit einer kurzfristigen Neuordnung der Ausnahmen für Quecksilber in Lampen durch Auslaufenlassen oder Verlängern der bisher bestehenden Ausnahmen zu rechnen. Nach aktuellem Stand haben EU-Rat und -Parlament nun bis Mitte Februar 2022 Zeit, Einwände gegen die vorgestellten Rechtsakte zu erheben und gegebenenfalls die Frist zur Einreichung von Einwänden um zwei Monate zu verlängern.

Nach aktuellem Stand sollen bei Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung die Ausnahmen nach 12 bzw. 18 Monaten auslaufen, während die Ausnahmen für Lampen für Spezialanwendungen für drei bzw. fünf Jahre verlängert werden sollen. Damit müßten Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung deutlich früher und in deutlich größerem Maße vom Markt weichen, als es sich aus der Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Beleuchtungsprodukten 2019/2020/EU ergibt.

Zu jeder der zwölf Ausnahmen gibt es je zwei Dokumente, die die Ausnahme begründen. Sie sind im Offenen Forum des Umweltbundesamtes (UBA) hinterlegt. Dort gibt es auch eine Arbeitshilfe mit einem Überblick zu den Geltungsdauern, die sich aus den Rechtsakten für die Ausnahmen ergeben würden: https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_Arbeitshilfe_05c01.pdf

Grafik: Pixabay

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